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K – ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Siehe Hinweis: K
Erbringung von Finanzdienstleistungen
Siehe Hinweis: 64.
Zentralbanken und Kreditinstitute
Siehe Hinweis: 64.1
64.11 Zentralbanken Siehe Hinweis: 64.11
Ausgabe von Banknoten und Münzen der Landeswährung und Verwaltung der L – andeswährung
Geldmengenüberwachung und -steuerung
Hereinnahme von Einlagen für den Zahlungsausgleich zwischen Kreditinstituten
Bankenaufsicht
Halten der Währungsreserven des Landes
Tätigkeit als Geschäftsbank der Regierung Aus institutionellen Gründen variieren die Tätigkeiten von Zentralbanken.
Aus institutionellen Gru_nden variieren die Tätigkeiten von Zentralbanken.
64.19 Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) Siehe Hinweis: 64.19
Banken
Sparkassen
Kreditgenossenschaften
Postgiro- und Postsparkassendienste
Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch spezielle Institute, die Einlagen hereinnehmen
Zahlungsanweisungsdienste
Beteiligungsgesellschaften
64.20 Beteiligungsgesellschaften Siehe Hinweis: 64.20
Tätigkeiten von Holdinggesellschaften (Holdinggesellschaften)
Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, dh Einheiten, die die Vermögenswerte einer Gruppe von Tochterunternehmen halten (durch den Besitz einer Mehrheitsbeteiligung am Grundkapital) und die Haupttätigkeit im ist es, die Eigenschaften der Gruppe zu halten
hält in dieser Kategorie einbezogenen Unternehmen bieten keine andere Dienste für die Unternehmen, in denen sie die Hauptstadt zu halten, dass sie nicht zu verwalten oder andere Einheiten verwalten
Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen
64.30 Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen Siehe Hinweis: 64.30
offene Investmentfonds
geschlossene Investmentfonds
anteilige Investmentfonds mit Anteilscheinen, die treuhänderisch verwaltet werden („Unit Investment Trust Funds”)
Treuhandfonds, Nachlässe oder Treuhandkonten, die im Auftrag der Begünstigten im Rahmen eines Treuhandvertrags, eines Testaments oder einer Vermittlervereinbarung verwaltet werden
Sonstige Finanzierungsinstitutionen
Siehe Hinweis: 64.9
64.91 Institutionen für Finanzierungsleasing
Leasing, bei dem die Vertragsdauer annähernd der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts – entspricht und bei dem der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit der Nutzung des Objekts verbundenen Vorteile genießt und alle mit dem Besitz verbundenen Risiken übernimmt. Die Eigentumsrechte an dem Objekt werden nach Ablauf der Mietzeit übertragen oder nicht übertragen. Ein derartiges Leasing
deckt alle oder nahezu alle Kosten einschließlich Zinsen ab.
64.92 Spezialkreditinstitute
die Erbringung von Finanzdienstleistungen, die in erster Linie mit der Kreditgewährung durch Institute, die nicht den Zentralbanken und Kreditinstituten zuzurechnen sind, zusammenhängen, wobei die Kredite eine Vielzahl von Formen haben können, z. B. Darlehen, Hypothekarkredite, Kreditkarten usw. Folgende Arten von Dienstleistungen werden erbracht:, Gewährung von Verbraucherkrediten,
Außenhandelsfinanzierung, Bereitstellung langfristiger Finanzierungsmittel für Unternehmen durch Kundenkreditbanken, Kreditvergabe außerhalb des Bankensystems, Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen, Pfandhäuser und Pfandleiher
64.99 Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g. Siehe Hinweis: 64.99
Erbringung sonstiger Finanzdienstleistungen, die in erster Linie mit der Verteilung von Mitteln außer durch Kreditgewährung zu tun haben:, Factoring-Geschäfte, Swaps, Optionen und sonstige Sicherungsgeschäfte, Handel mit Lebensversicherungs-Altverträgen
Investitionstätigkeiten auf eigene Rechnung, z. B. durch Risikokapitalgesellschaften, Investmentclubs usw.
Versicherungen, Ru.ckversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)
Siehe Hinweis: 65.
Versicherungen
Siehe Hinweis: 65.1
65.11 Lebensversicherung
Risikoübernahme durch Lebensversicherungsverträge, Invaliditätsversicherungsverträge, Unfallversicherungsverträge für den Todes- oder Invaliditätsfall (mit oder ohne bedeutende Sparkomponente)
65.12 Nichtlebensversicherungen
Erbringung von Dienstleistungen der sonstigen Versicherung:, Unfall- und Feuerversicherung, Krankenversicherung, Reiseversicherung, Schadenversicherung, Kraftfahrt-, See-, Luftfahrt- und Transportversicherung, Vermögensschaden- und Haftpflichtversicherung
Ru.ckversicherungen
65.20 Rückversicherungen
Tätigkeiten der Übernahme des gesamten oder eines Teils des Risikos im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, die ursprünglich mit anderen Versicherungsträgern abgeschlossen wurden
Pensionskassen und Pensionsfonds
65.30 Pensionskassen und Pensionsfonds
Versorgungspläne für Arbeitnehmer
Pensionsfonds und -pläne
Rentenpläne
Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Siehe Hinweis: 66.
Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Siehe Hinweis: 66.1
66.11 Effekten- und Warenbörsen
Warenbörsen
Warenbörsen
Warenterminbörsen
Wertpapierbörsen
Aktienbörsen
Börsen für Aktien- oder Warenoptionen
66.12 Effekten- und Warenhand
Börsengeschäfte für Dritte (z. B. Maklergeschäfte) und damit verbundene Tätigkeiten
Börsengeschäfte für Dritte (z. B. Maklergeschäfte) und damit verbundene Tätigkeiten
Wertpapierhandel
Warenhandel
Tätigkeiten von Wechselstuben usw.
66.19 Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Taẗigkeiten Siehe Hinweis: 66.19
Verarbeitung und Abrechnung von Finanztransaktionen einschließlich Kreditkartentransaktionen
Verarbeitung und Abrechnung von Finanztransaktionen einschließlich Kreditkartentransaktionen
Investmentberatung
Hypothekenberatung und -vermittlung
Treuhändlerische Effektenverwahrung gegen Entgelt oder auf Vertragsbasis
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten
Siehe Hinweis: 66.2
66.21 Risiko- und Schadensbewertung Siehe Hinweis: 66.21
Bewertung von Versicherungsschäden, Schadensregulierung, Risikoabschätzung, Risiko- und Schadensbeurteilung, Havarie- und Verlustregulierung
Bewertung von Versicherungsschäden, Schadensregulierung, Risikoabschätzung, Risiko- und Schadensbeurteilung, Havarie- und Verlustregulierung
Befriedigung von Versicherungsansprüchen
66.22 Taẗigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern Siehe Hinweis: 66.22
Tätigkeit von Versicherungsmaklern (Versicherungsvermittlern) in Form des Verkaufs von, des Handels mit und der Akquisition von Versicherungsverträgen
Tätigkeit von Versicherungsmaklern (Versicherungsvermittlern) in Form des Verkaufs von, des Handels mit und der Akquisition von Versicherungsverträgen
66.29 Sonstige mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (außer Schadensabwicklung
und Versicherungsagenturen)
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (außer Schadensabwicklung und Versicherungsagenturen), Bergungsverwaltung, Tätigkeiten im Bereich Versicherungsmathematik
Fondsmanagement
66.30 Fondsmanagement Siehe Hinweis: 66.30
Management von Investmentfonds („Mutual Funds”)
Management von sonstigen Investmentfonds
Management von Pensionskassen und Pensionsfonds