Gruppe P

GRUPPE            AbschnittAbteilungKlasse

Erziehung und Unterricht
Kindergärten und Vorschulen
Grundschulen/Volksschulen
Weiterfu.hrende Schulen
Diese Gruppe umfasst die Erteilung von Unterricht in allgemein bildenden und in berufsbildenden weiterführenden Schulen.
Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
Diese Gruppe umfasst das Abhalten von post-sekundärem, nichttertiärem Unterricht und Kursen und die Erteilung von Abschlüssen auf Bachelor-, Graduierten- und Postgraduiertenebene. Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss mindestens der Sekundarstufe II.
Sonstiger Unterricht
Diese Gruppe umfasst die allgemeine und berufliche Weiterbildung für alle Berufe, als Hobby oder zur Persönlichkeitsentfaltung.
Ausgenommen sind die den Gruppen 85.1 85.4 (Kindergärten und Vorschulen, Grundschulen/Volksschulen, weiterführende Schulen und tertiärer und post-sekundärer, nichttertiärer Unterricht) zugeordneten Unterrichtstätigkeiten.
Eingeschlossen sind Ferienlager und Schulen, die Gruppen oder Einzelpersonen Unterricht in sportlichen Aktivitäten, Fremdsprachenunterricht, Kunst-, Schauspiel oder Musikunterricht oder sonstigen Unterricht oder andere Spezialausbildung erteilen, die nicht mit dem Unterricht der Gruppen 85.1 85.4 vergleichbar sind.
Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht