Gruppe A

GRUPPE            AbschnittAbteilungKlasse

Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Anbau einjähriger Pflanzen
Diese Gruppe umfasst den Anbau einjähriger Pflanzen, d. h. von Pflanzen mit einer Lebensdauer von weniger als zwei Wachstumsperioden. Eingeschlossen ist der Anbau dieser Pflanzen zum Zwecke der Erzeugung von Saatgut.
Anbau mehrjähriger Pflanzen
Diese Gruppe umfasst den Anbau von mehrjährigen Pflanzen, d. h. Pflanzen, die mehr als zwei Wachstumsperiodenüberleben und die entweder nach jeder Periode absterben oder die kontinuierlich weiter wachsen. Ebenfalls dazu zählt der Anbau dieser Pflanzen zum Zwecke der Saatguterzeugung.
Betrieb von Baumschulen, sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken
Tierhaltung
Diese Gruppe umfasst die Haltung und die Zucht sämtlicher Tiere, mit Ausnahme der Zucht und der Haltung von Wassertieren.
Gemischte Landwirtschaft
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen
Diese Gruppe umfasst Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen Produktion verbunden sind, sowie der Landwirtschaft ähnelnde Tätigkeiten, die nicht zu Produktionszwecken (im Sinne der Gewinnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) unternommen werden, im Lohnauftrag. Eingeschlossen sind auch nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung, die der Aufbereitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für den Rohstoffmarkt dienen.
Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten
Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Forstwirtschaft
Holzeinschlag
Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz)
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Fischerei und Aquakultur
Fischerei
Diese Gruppe umfasst den Fischfang”, d. h. die Jagd nach und das Sammeln zum Zwecke der Entnahme von wild lebenden Wassertieren (vor allem Fischen, Krusten- und Weichtieren) einschließlich Pflanzen aus den Meeres-, Küsten- oder Binnengewässern zum Verzehr durch den Menschen und zu anderen Zwecken, mit der Hand oder häufiger mit verschiedenen Fischfanggeräten, z. B. Netzen, Angeln oder Fallen, in stehendem Gewässer. Derartige Tätigkeiten können in der Gezeitenlinie ausgeübt werden (z. B. Sammeln von Weichtieren wie Muscheln und Austern), von der Küste aus, von selbst gebauten Unterständen aus, oder aber, was gewöhnlich der Fall ist, durch den Einsatz kommerzieller Schiffe und Boote als Küsten- oder Hochseefischerei. Solche Tätigkeiten umfassen auch das Fischen in Gewässern mit künstlichem Fischbesatz.
Aquakultur
Diese Gruppe umfasst die Aquakultur, d. h. den Produktionsprozess der Zucht bzw. des Anbaus und des Fangs bzw. Der Ernte von Meeresorganismen (Fischen, Krusten- und Weichtieren, Pflanzen, Krokodilen, Alligatoren und Amphibien) unter Einsatz von Techniken, die die Produktion der betreffenden Organismen über die natürliche Kapazität des Lebensraums hinaus steigern (z. B. regelmäßiger Besatz, Füttern und Schutz vor Räubern). Anbau/Zucht umfasst die Aufzucht der genannten Organismen in Gefangenschaft bis zum Jungtieralter oder bis sie ausgewachsen sind. Ferner umfasst Aquakultur auch das Eigentum von Einzelpersonen, Unternehmen oder des Staates an einzelnen Organismen während der Aufzucht- oder Anbauphase bis hin zur und einschließlich der Ernte.