Abteilung C
ABTEILUNG Abschnitt – Gruppe – Klasse
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
- Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln, sowie die Herstellung verschiedener Halbwaren, die noch keine Nahrungs- und Futtermittel darstellen.
- Häufig entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr oder weniger hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung).
- Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab: Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse, Futtermittel und sonstige Nahrungsmittel.
- Die Produktion kann auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen.
- Einige Tätigkeiten werden zur Herstellung von Waren gezählt, selbst wenn man diese auch als Einzelhandelstätigkeit im eigenen Ladengeschäft des Herstellers auffassen könnte (z. B. Bäckereien, Konditoreien und Fleischverarbeitung).
- Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine wirkliche Umwandlung darstellt wird die Einheit dem Handel in Abschnitt G zugeordnet.
- Die Zubereitung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle ist in Abteilung 56 (Gastronomie) eingeordnet.
- Die Verarbeitung von Schlachtabfällen und -nebenerzeugnissen zu Futtermitteln wird in 10.9 eingeordnet, die Verarbeitung von Nahrungsmittel- und Getränkeabfällen zu Sekundärrohstoffen hingegen in 38.3
Getränkeherstellung
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Getränken wie nichtalkoholische Getränke und Mineralwasser, die Herstellung von alkoholischen Getränken vornehmlich durch Gärung, wie Bier, Wein und Spirituosen.
Tabakverarbeitung
- Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Tabak zu einer für den Konsum geeigneten Ware.
Herstellung von Textilien
- Diese Abteilung umfasst Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, Weberei, Veredlung von Textilien und Bekleidung, Herstellung von konfektionierten Textilwaren außer Bekleidung (z. B. Hauswäsche, Decken, Vorleger, Seilerwaren usw.).
- Der Anbau natürlicher Fasern ist in Abteilung 01 eingeordnet, die Herstellung von synthetischen Fasern als chemisches Verfahren jedoch in Klasse 20.60.
- Die Herstellung von Bekleidung ist Gegenstand von Abteilung 14.
Herstellung von Bekleidung
- Diese Abteilung umfasst alle Schneiderarbeiten (Konfektionskleidung oder Maßanfertigung) aus allen Materialien (Leder, Gewebe, gewirkter und gestrickter Stoff usw.) für alle Bekleidungsartikel (z. B. Oberbekleidung, Herren-, Damen- und Kinderwäsche, Arbeits-, Stadt- oder Freizeitkleidung) und Bekleidungszubehör.
- Es wird dabei nicht unterschieden zwischen Bekleidung für Erwachsene und Bekleidung für Kinder oder zwischen moderner und traditioneller Bekleidung.
- Die Abteilung 14 umfasst ferner die Herstellung von Pelzwaren (Pelzfelle und Pelzbekleidung).
- Es beinhaltet nicht die Veredelung von Kleidungsstücken (vgl. 13:30).
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen
- Diese Abteilung umfasst das Zurichten und Färben von Pelzen und die Verarbeitung von Fellen zu Leder durch Gerben und Zurichten sowie die Weiterverarbeitung des Leders zu Gebrauchsgegenständen.
- Sie beinhaltet ferner die Herstellung von gleichartigen Erzeugnissen aus anderen Stoffen (Kunstleder oder Lederersatz), etwa von Schuhwerk aus Gummi, von Reisekoffern und -taschen aus Textilien usw.
- Die Erzeugnisse aus Lederersatz werden deshalb hier eingereiht, weil das Verfahren zu ihrer Herstellung dem für Erzeugnisse aus Leder ähnelt (z. B. Reisegepäck) und sie oft in der selben statistischen Einheit hergestellt werden.
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Holzwaren wie Bauholz, Sperrholz, Furniere, Verpackungsmittel, Lagerbehälter und Ladungsträger, Bodenbeläge, Fachwerk, vorgefertigte Gebäude.
- Das Produktionsverfahren umfasst Sägen, Hobeln, Drechseln, Laminieren und Zusammenbau von Holzerzeugnissen, ausgehend von in Blöcke geschnittenen Stämmen oder Bauholz, das geschnitten oder von Dreh- und Schälmaschinen oder anderem Werkzeug bearbeitet wird.
- Das Bauholz oder andere bearbeitete Holzteile können dann noch gehobelt oder anders zugerichtet und zu Fertigerzeugnissen wie Verpackungsmittel, Lagerbehälter und Ladungsträger zusammengebaut werden.
- Abgesehen von den Sägewerken richtet sich die Untergliederung dieser Abteilung im Wesentlichen nach den jeweils hergestellten Erzeugnissen.
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Holz- und Zellstoff und veredelten Papiererzeugnissen.
- Die Herstellung Dieser Erzeugnisse wird zusammengefasst, da sie eine Reihe von vertikal verbundenen Verfahren bildet.
- In einer Einheit werden häufig mehrere Verfahren durchgeführt.
- Es gibt im Wesentlichen drei Tätigkeiten: Die Herstellung von Holz- und Zellstoff besteht in der Trennung der Zellstofffasern von den anderen im Holz enthaltenen Stoffen oder in der Auflösung und Entfärbung von Altpapier sowie der Beimischung von Reagenzien in kleinen Mengen, um den Zusammenhalt der Fasern zu verstärken.
- Bei der Herstellung von Papier wird der Zellstoffbrei auf ein Drahtsieb aufgebracht und bildet ein Endlosblatt.
- Veredelte Papiererzeugnisse werden aus Papier und anderem Material durch verschiedene Verfahren hergestellt.
- Eingeschlossen sind auch bedruckte Papiererzeugnisse (z. B. Tapeten, Geschenkpapier usw.), sofern das Drucken von Informationen nicht der Hauptzweck ist.
- Die Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe zählt zur Gruppe 17.1, die übrigen Klassen umfassen die Herstellung von weiterverarbeitetem Papier und Papiererzeugnissen.
Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
- Diese Abteilung umfasst Drucken von Erzeugnissen wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Geschäftsvordrucke, Grußkarten usw. und beinhaltet auch Unterstützungstätigkeiten wie Buchbinderei, Klischeeherstellung und Data Imaging.
- Die hier eingeordneten Unterstützungstätigkeiten sind integraler Bestandteil der Herstellung von Druckerzeugnissen, und ein Erzeugnis (Druckplatte, Computer Speicherplatte oder -datei), das integraler Bestandteil der Herstellung von Druckerzeugnissen ist, wird fast immer im Rahmen dieser Tätigkeiten hergestellt.
- Die beim Drucken angewandten Verfahren beinhalten eine Reihe von Techniken zur Bildübertragung von Platten, Rastern oder Computerdateien auf andere Medien wie Papier, Kunststoff, Metall, Textilien oder Holz.
- Am häufigsten ist die Bildübertragung von Platten oder Rastern auf das Medium (Lithografie, Tief-, Sieb- und Flexodruck).
- Häufig dient die Computerdatei auch dazu, den Druckmechanismus, eine elektrostatische oder eine sonstige Vorrichtung unmittelbar zu steuern, um ein Bild zu erzeugen (digitaler oder anschlagfreier Druck).
- Zwar können Drucken und Verlegen in der gleichen Einheit erfolgen, doch geht der Trend dahin, dass diese verschiedenen Tätigkeiten nicht in der gleichen Arbeitsstätte ausgeführt werden.
- Diese Abteilung umfasst auch die Vervielfältigung bespielter Datenträger, z. B. CDs, Videoaufzeichnungen oder Software auf Bändern, Platten usw.
- Nicht zu dieser Abteilung gehört das Verlagswesen (s. Abschnitt J)
Kokerei und Mineralölverarbeitung
- Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Rohöl und Kohle zu gebrauchsfertigen Erzeugnissen.
- Das vorherrschende Verfahren ist die Mineralölverarbeitung durch Trennung von Rohöl in Teilerzeugnisse anhand von Verfahren wie Spaltung und Destillation.
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Gasen wie Ethan, Propan und Butan als Erzeugnisse von Erdölraffinerien.
- Diese Abteilung umfasst sowohl die Herstellung charakteristischer Produkte auf eigene Rechnung (z. B. Koks, Butan, Propan, Benzin, Kerosin, Heizöl usw.) als auch Weiterverarbeitungsleistungen (z. B. Mineralölraffination im Lohnauftrag).
- Nicht eingeschlossen ist die Herstellung von Gasen in anderen Einheiten (24.14), die Herstellung von Industriegasen (20.11), die Gewinnung von Erdgas (Methan, Ethan, Butan bzw. Propan) (06.20) und die Herstellung gasförmiger Brennstoffe außer Erdölgas (z. B. Kohlengas, Wassergas, Generatorgas, Gas von Gaswerken) (35.21).
- Die Herstellung von petrochemischen Erzeugnissen aus raffiniertem Erdöl ist in Abteilung 20 eingereiht.
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
- Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung organischer und anorganischer Rohstoffe in einem chemischen Verfahren zu chemischen Erzeugnissen.
- Hierbei wird unterschieden zwischen der Herstellung von chemischen Grundstoffen (in der ersten Gruppe) und der Herstellung von Zwischen- und Endprodukten durch Weiterverarbeitung chemischer Grundstoffe (s. übrige Gruppen).
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen und pharmazeutischen Spezialitäten.
- Sie beinhaltet auch die Herstellung von Arzneimitteln chemischen und botanischen Ursprungs.
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Erzeugnissen aus Gummi und Kunststoffen.
- Diese Abteilung wird durch die eingesetzten Rohstoffe charakterisiert.
- Das bedeutet jedoch nicht, dass die Herstellung aller aus diesen Rohstoffen gefertigten Waren hier zugeordnet ist.
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
- Diese Abteilung umfasst die Herstellungstätigkeiten unter Verwendung eines einzigen Stoffs mineralischen Ursprungs.
- Sie umfasst die Herstellung von Glas und Erzeugnissen daraus (z. B. Flachglas, Hohlglas, Glasfasern, technische Glaswaren usw.), keramischen Erzeugnissen, Ziegeln und Erzeugnissen aus gebranntem Ton sowie Zement und Gips, und zwar von den Rohstoffen bis hin zu den Fertigwaren.
- Die Herstellung von be- und verarbeiteten Naturwerksteinen und Natursteinen und sonstigen Mineralerzeugnissen ist in Diese Abteilung ebenfalls eingeordnet.
Metallerzeugung und -bearbeitung
- Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten des Schmelzens und Legierens von Eisenmetallen und NE-Metallen aus Erz, Roheisen oder Schrott mit elektrometallurgischen und anderen metallurgischen Verfahren.
- Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung von Metalllegierungen und Superlegierungen durch Zugabe anderer chemischer Elemente zu reinen Metallen.
- Die nach dem Schmelzen und Legieren in der Regel in Blockform zur Verfügung stehenden Erzeugnisse werden durch Walz-, Zieh- und Extrusionsverfahren zu Platten, Blech, Bandstahl, Stabstahl, Stangen, Draht, Rohren oder Hohlprofilen bzw. in geschmolzener Form zu Gusserzeugnissen und anderen Grundmetallerzeugnissen verarbeitet.
Herstellung von Metallerzeugnissen
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung reiner” Metallerzeugnisse (wie Bauelemente, Behälter und Konstruktionen), die in der Regel statisch und unbeweglich sind.
- Demgegenüber umfassen die Abteilungen 26-30 Kombinationen bzw. Montagen solcher Metallerzeugnisse (mitunter mit anderen Materialien) zu komplexeren Einheiten, die bewegliche Teile umfassen, sofern es sich nicht um rein elektrische, elektronische oder optische handelt.
- Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung von Waffen und Munition.
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Computern, peripheren Geräten, Telekommunikationsgeräten und ähnlichen elektronischen Erzeugnissen sowie von entsprechenden Produktkomponenten.
- Charakteristisches Merkmal der in Diese Abteilung eingeordneten Herstellungsprozesse ist der Entwurf und die Anwendung von integrierten Schaltungen sowie die Anwendung hoch spezialisierter Miniaturisierungstechnologien.
- Diese Abteilung umfasst auch die Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik, Mess-, Kontroll-, Navigationsund Steuerungsinstrumenten, Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten, elektromedizinischen Geräten, optischen Instrumenten und Geräten sowie magnetischen und optischen Datenträgern.
Herstellung von elektrischen Ausru.stungen
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Produkten, die Elektrizität erzeugen, verteilen und verwenden.
- Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung elektrischer Beleuchtungs- und Signalgeräte sowie elektrischer Haushaltsgeräte.
Maschinenbau
- Diese Abteilung umfasst den Bau von Maschinen, die mechanisch oder durch Wärme auf Materialien einwirken oder an Materialien Vorgänge durchführen (wie Bearbeitung, Besprühen, Wiegen oder Verpacken), einschließlich ihrer mechanischen Bestandteile, die Kraft erzeugen und anwenden, sowie speziell gefertigter Teile.
- Hierunter fallen feste, bewegliche oder handgeführte Vorrichtungen, ungeachtet, ob sie für Industrie und Gewerbe, den Bau, die Landwirtschaft oder für den Einsatz im Haushalt bestimmt sind.
- Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln.
- In dieser Abteilung wird unterschieden zwischen der Herstellung von Spezialmaschinen für bestimmte einzelne oder eine kleine Gruppe von Wirtschaftszweigen der NACE und der Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen.
- Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung von sonstigen, anderweitig in dieser Klassifikation nicht zugeordneten Spezialmaschinen, und zwar unabhängig davon, ob sie in einem Produktionsablauf eingesetzt werden, für Kirmes-Fahrgeschäfte, Ausrüstung für automatische Bowlingbahnen usw.
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Kraftwagen zur Personen- oder Güterbeförderung. Sie umfasst ferner die Herstellung verschiedener Teile und Zubehör sowie die Herstellung von Anhängern und Sattelanhängern.
Wartung und Instandsetzung von Kraftwagen werden in der Klasse 45.20 nachgewiesen.
Sonstiger Fahrzeugbau
- Diese Abteilung umfasst den sonstigen Fahrzeugbau, wie den Schiffbau und die Herstellung von Booten, die Herstellung von Schienenfahrzeugen, Luft- und Raumfahrzeugen und die Herstellung von Teilen dafür.
Herstellung von Möbeln
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Möbeln und verwandten Erzeugnissen aus beliebigem Material, außer Stein, Beton und Keramik.
- Die für die Herstellung der Möbel eingesetzten Verfahren sind die üblichen Verfahren zur Formgebung und zur Verbindung von Teilen, einschließlich Schneiden, Hobeln und Laminieren.
- Das Design des Möbelstücks unter ästhetischen und funktionellen Gründen ist ein wichtiger Aspekt des Herstellungsverfahrens.
- Einige der in der Möbelherstellung genutzten Verfahren ähneln Verfahren in anderen Herstellungsbereichen.
- So finden sich Schneide- und Montageverfahren auch in der Herstellung von Holzträgern, die unter Abteilung 16 (Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)) fallen.
- Allerdings unterscheidet sich die Herstellung von Möbeln aus Holz von der allgemeinen Holzverarbeitung durch die Vielzahl der Verfahren.
- Ähnliches gilt für die Herstellung von Möbeln aus Metall, in der Verfahren verwendet werden, die auch bei der Herstellung von gewalzten Erzeugnissen in Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen) eingesetzt werden.
- Das Formungsverfahren von Möbeln aus Kunststoff ähnelt dem der Formungsverfahren anderen Erzeugnisse aus Kunststoff.
- Dennoch ist die Herstellung von Möbeln aus Kunststoff im Allgemeinen eine spezialisierte Tätigkeit.
Herstellung von sonstigen Waren
- Diese Abteilung umfasst die Herstellung einer Reihe von Erzeugnissen, die nicht unter andere Teile der Klassifikation fallen.
- Da es sich hier um die Abteilung für sonstige Erzeugnisse handelt, können die Herstellungsverfahren, die Ausgangsstoffe und die Verwendung der Erzeugnisse weit auseinander gehen.
- Die üblichen Gliederungskriterien wurden daher nicht angewandt.
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausru.stungen
- Diese Abteilung umfasst die fachgerechte Instandsetzung von hergestellten Waren zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit Dieser Maschinen, Ausrüstungsgegenstände und anderen Erzeugnisse.
- Die Erbringung von allgemeinen oder regelmäßigen Wartungsarbeiten an derartigen Erzeugnissen, durch die die optimale Funktion gewährleistet und Betriebsstörungen und unnötige Reparaturen vermieden werden sollen, fallen ebenfalls darunter.
- Diese Abteilung umfasst nur fachgerechte Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten.
- Ein beträchtlicher Anteil der Reparaturen wird durch die Hersteller der Maschinen, Ausrüstungen und sonstigen Waren durchgeführt.
- In diesem Fall erfolgt die Klassifizierung der an diesen Reparatur- und Wartungsarbeiten beteiligten Einheiten nach dem Wertschöpfungsprinzip, das diese kombinierten Tätigkeiten häufig dem Hersteller der Waren zuordnet.
- Entsprechendes gilt für die Kombination von Handel und Reparatur.
- Der Umbau oder die Grundüberholung von Maschinen oder Ausrüstungen gilt als Herstellungstätigkeit und ist in anderen Klassen dieses Abschnitts enthalten.
- Die Reparatur und Instandhaltung von Waren, die sowohl als Investitionsgüter als auch als Gebrauchsgüter genutzt werden, wird üblicherweise als Reparatur und Instandhaltung von Gebrauchsgütern klassifiziert (z. B. Reparatur von Büround Wohnmöbeln (s. 95.24)).
- Des Weiteren ist in dieser Abteilung die fachgerechte Installation von Maschinen erfasst.
- Die Installation von Ausrüstungen, die einen festen Bestandteil eines Gebäudes oder eines Bauwerks bilden, beispielsweise die elektrische Verkabelung, der Einbau von Rolltreppen oder Klimaanlagen gehört zum Baugewerbe/Baü