ERLÄUTERUNG
- Dieser Abschnitt umfasst die Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Warmwasserversorgung ü Ä. durch ein fest installiertes Netz von Strom- bzw. Rohrleitungen.
- Der Umfang des Netzes ist nicht entscheidend.
- Eingeschlossen ist auch die Versorgung von Industrie- und Gewerbegebieten, sowie von Wohngebäuden.
- Unter diesen Abschnitt fällt daher der Betrieb von Anlagen, die Elektrizität oder Gas erzeugen und verteilen bzw. deren Erzeugung und Verteilung überwachen.
- Ebenfalls eingeschlossen ist die Wärme- und Kälteversorgung.