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P – ERZIEHUNG UND UNTERRICHT
Siehe Hinweis: P
Erziehung und Unterricht
Kindergärten und Vorschulen
85.10 Kindergärten und Vorschulen
vorschulische Erziehung im Elementarbereich. Die vorschulische Erziehung i – st definiert als Eingangsstufe des formellen Bildungswesens und soll sehr junge Kinder mit einem schulischen Umfeld vertraut machen. Sie hat somit die Funktion einer Brücke zwischen den Lebensbereichen Familie und Schule.
Grundschulen/Volksschulen
85.20 Grundschulen/Volksschulen Siehe Hinweis: 85.20
Grundschulen/Volksschulen
Weiterfu.hrende Schulen
Siehe Hinweis: 85.3
85.31 Allgemein bildende weiterführende Schulen Siehe Hinweis: 85.31
allgemein bildende weiterführende Schulen (Sekundarstufe I), die im Großen und Ganzen die allgemeine Schulpflicht abdecken
allgemein bildende weiterführende Schulen (Sekundarstufe II), die im Allgemeinen zur Hochschulreife führen
85.32 Berufsbildende weiterführende Schulen Siehe Hinweis: 85.32
berufsbildende Schulen unterhalb der Stufe nach der Definition in Gruppe 85.4
Ausbildung von Reiseführern
Ausbildung von Küchenchefs, Hoteliers und Gastwirten
Kosmetik- und Frisörschulen
Ausbildungsstätten für Computerreparatur
Fahrschulen für Berufskraftfahrer, z. B. Lkw-Fahrer und Busfahrer, Schulen für Berufsflugzeugführer
Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
Siehe Hinweis: 85.4
85.41 Post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht Siehe Hinweis: 85.41
Post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
85.42 Tertiärer Unterricht Siehe Hinweis: 85.42
erster, zweiter und dritter Zyklus – im tertiären Bildungsbereich
Ausbildung in darstellender Kunst auf der tertiären Ebene
Sonstiger Unterricht
Siehe Hinweis: 85.5
85.51 Sport- und Freizeitunterricht Siehe Hinweis: 85.51
Sportunterricht (Baseball, Basketball, Kricket, Fußball usw.)
Sportferienlager
Gymnastikunterricht
Reitunterricht in Reitakademien oder -schulen
Schwimmunterricht
professionelle Sportlehrer, Trainer und Betreuer
Kampfsportunterricht
Unterricht im Kartenspiel (z. B. Bridge)
Yogaunterricht
85.52 Kulturunterricht Siehe Hinweis: 85.52
Tätigkeit von Klavierlehrern und sonstiger Musikunterricht
Kunstunterricht
Tanzunterricht und Tanzstudios
Schauspielschulen (ohne Schauspielhochschulen)
Kunstschulen (ohne Kunsthochschulen)
Schulen für darstellende Kunst (ohne Kunsthochschulen)
Fotoschulen (ohne gewerbliche Fotografie)
85.53 Fahr- und Flugschulen
Flug-, Segel- und Schifffahrtsschulen, die keine Zertifikate und Führerscheine zur beruflichen Nutzung ausstellen
85.59 Sonstiger Unterricht a. n. g.
akademischer Privatunterricht
Unterricht, der sich keinem Bereich zuordnen lässt
professionelle Prüfungsvorbereitungskurse
professionelle Prüfungsvorbereitungskurse
Sprach- und Konversationskurse
Computerkurse
Religionsunterricht
Rettungsschwimmerausbildung
Überlebenstraining
Rhetorikkurse
Schnelllesekurse
Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht
85.60 Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht
Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von Unterrichtstätigkeiten oder -systemen:
Ausbildungsberatung,
Beratungsdienste für Ausbildungsorientierung
Bewertung von Prüfungsergebnissen,
Durchführung von Prüfungen,
Organisation von Studentenaustauschprogrammen