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K – ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Siehe Hinweis: K

Erbringung von Finanzdienstleistungen

Siehe Hinweis: 64.

Zentralbanken und Kreditinstitute

Siehe Hinweis: 64.1

64.11 Zentralbanken Siehe Hinweis: 64.11

Ausgabe von Banknoten und Münzen der Landeswährung und Verwaltung der L – andeswährung

Geldmengenüberwachung und -steuerung

Hereinnahme von Einlagen für den Zahlungsausgleich zwischen Kreditinstituten

Bankenaufsicht

Halten der Währungsreserven des Landes

Tätigkeit als Geschäftsbank der Regierung Aus institutionellen Gründen variieren die Tätigkeiten von Zentralbanken.

Aus institutionellen Gru_nden variieren die Tätigkeiten von Zentralbanken.

64.19 Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) Siehe Hinweis: 64.19

Banken

Sparkassen

Kreditgenossenschaften

Postgiro- und Postsparkassendienste

Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch spezielle Institute, die Einlagen hereinnehmen

Zahlungsanweisungsdienste

Beteiligungsgesellschaften

64.20 Beteiligungsgesellschaften Siehe Hinweis: 64.20

Tätigkeiten von Holdinggesellschaften (Holdinggesellschaften)

Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, dh Einheiten, die die Vermögenswerte einer Gruppe von Tochterunternehmen halten (durch den Besitz einer Mehrheitsbeteiligung am Grundkapital) und die Haupttätigkeit im ist es, die Eigenschaften der Gruppe zu halten

hält in dieser Kategorie einbezogenen Unternehmen bieten keine andere Dienste für die Unternehmen, in denen sie die Hauptstadt zu halten, dass sie nicht zu verwalten oder andere Einheiten verwalten

Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen

64.30 Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen Siehe Hinweis: 64.30

offene Investmentfonds

geschlossene Investmentfonds

anteilige Investmentfonds mit Anteilscheinen, die treuhänderisch verwaltet werden („Unit Investment Trust Funds”)

Treuhandfonds, Nachlässe oder Treuhandkonten, die im Auftrag der Begünstigten im Rahmen eines Treuhandvertrags, eines Testaments oder einer Vermittlervereinbarung verwaltet werden

Sonstige Finanzierungsinstitutionen

Siehe Hinweis: 64.9

64.91 Institutionen für Finanzierungsleasing

Leasing, bei dem die Vertragsdauer annähernd der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts – entspricht und bei dem der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit der Nutzung des Objekts verbundenen Vorteile genießt und alle mit dem Besitz verbundenen Risiken übernimmt. Die Eigentumsrechte an dem Objekt werden nach Ablauf der Mietzeit übertragen oder nicht übertragen. Ein derartiges Leasing

deckt alle oder nahezu alle Kosten einschließlich Zinsen ab.

64.92 Spezialkreditinstitute

die Erbringung von Finanzdienstleistungen, die in erster Linie mit der Kreditgewährung durch Institute, die nicht den Zentralbanken und Kreditinstituten zuzurechnen sind, zusammenhängen, wobei die Kredite eine Vielzahl von Formen haben können, z. B. Darlehen, Hypothekarkredite, Kreditkarten usw. Folgende Arten von Dienstleistungen werden erbracht:, Gewährung von Verbraucherkrediten,

Außenhandelsfinanzierung, Bereitstellung langfristiger Finanzierungsmittel für Unternehmen durch Kundenkreditbanken, Kreditvergabe außerhalb des Bankensystems, Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen, Pfandhäuser und Pfandleiher

64.99 Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g. Siehe Hinweis: 64.99

Erbringung sonstiger Finanzdienstleistungen, die in erster Linie mit der Verteilung von Mitteln außer durch Kreditgewährung zu tun haben:, Factoring-Geschäfte, Swaps, Optionen und sonstige Sicherungsgeschäfte, Handel mit Lebensversicherungs-Altverträgen

Investitionstätigkeiten auf eigene Rechnung, z. B. durch Risikokapitalgesellschaften, Investmentclubs usw.

Versicherungen, Ru.ckversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)

Siehe Hinweis: 65.

Versicherungen

Siehe Hinweis: 65.1

65.11 Lebensversicherung

Risikoübernahme durch Lebensversicherungsverträge, Invaliditätsversicherungsverträge, Unfallversicherungsverträge für den Todes- oder Invaliditätsfall (mit oder ohne bedeutende Sparkomponente)

65.12 Nichtlebensversicherungen

Erbringung von Dienstleistungen der sonstigen Versicherung:, Unfall- und Feuerversicherung, Krankenversicherung, Reiseversicherung, Schadenversicherung, Kraftfahrt-, See-, Luftfahrt- und Transportversicherung, Vermögensschaden- und Haftpflichtversicherung

Ru.ckversicherungen

65.20 Rückversicherungen

Tätigkeiten der Übernahme des gesamten oder eines Teils des Risikos im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, die ursprünglich mit anderen Versicherungsträgern abgeschlossen wurden

Pensionskassen und Pensionsfonds

65.30 Pensionskassen und Pensionsfonds

Versorgungspläne für Arbeitnehmer

Pensionsfonds und -pläne

Rentenpläne

Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

Siehe Hinweis: 66.

Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

Siehe Hinweis: 66.1

66.11 Effekten- und Warenbörsen

Warenbörsen

Warenbörsen

Warenterminbörsen

Wertpapierbörsen

Aktienbörsen

Börsen für Aktien- oder Warenoptionen

66.12 Effekten- und Warenhand

Börsengeschäfte für Dritte (z. B. Maklergeschäfte) und damit verbundene Tätigkeiten

Börsengeschäfte für Dritte (z. B. Maklergeschäfte) und damit verbundene Tätigkeiten

Wertpapierhandel

Warenhandel

Tätigkeiten von Wechselstuben usw.

66.19 Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Taẗigkeiten Siehe Hinweis: 66.19

Verarbeitung und Abrechnung von Finanztransaktionen einschließlich Kreditkartentransaktionen

Verarbeitung und Abrechnung von Finanztransaktionen einschließlich Kreditkartentransaktionen

Investmentberatung

Hypothekenberatung und -vermittlung

Treuhändlerische Effektenverwahrung gegen Entgelt oder auf Vertragsbasis

Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten

Siehe Hinweis: 66.2

66.21 Risiko- und Schadensbewertung Siehe Hinweis: 66.21

Bewertung von Versicherungsschäden, Schadensregulierung, Risikoabschätzung, Risiko- und Schadensbeurteilung, Havarie- und Verlustregulierung

Bewertung von Versicherungsschäden, Schadensregulierung, Risikoabschätzung, Risiko- und Schadensbeurteilung, Havarie- und Verlustregulierung

Befriedigung von Versicherungsansprüchen

66.22 Taẗigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern Siehe Hinweis: 66.22

Tätigkeit von Versicherungsmaklern (Versicherungsvermittlern) in Form des Verkaufs von, des Handels mit und der Akquisition von Versicherungsverträgen

Tätigkeit von Versicherungsmaklern (Versicherungsvermittlern) in Form des Verkaufs von, des Handels mit und der Akquisition von Versicherungsverträgen

66.29 Sonstige mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten

Tätigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (außer Schadensabwicklung

und Versicherungsagenturen)

Tätigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (außer Schadensabwicklung und Versicherungsagenturen), Bergungsverwaltung, Tätigkeiten im Bereich Versicherungsmathematik

Fondsmanagement

66.30 Fondsmanagement Siehe Hinweis: 66.30

Management von Investmentfonds („Mutual Funds”)

Management von sonstigen Investmentfonds

Management von Pensionskassen und Pensionsfonds