Erziehung und Unterricht
- Kindergärten und Vorschulen
- Grundschulen/Volksschulen
- Weiterfu.hrende Schulen
- Diese Gruppe umfasst die Erteilung von Unterricht in allgemein bildenden und in berufsbildenden weiterführenden Schulen.
- Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
- Diese Gruppe umfasst das Abhalten von post-sekundärem, nichttertiärem Unterricht und Kursen und die Erteilung von Abschlüssen auf Bachelor-, Graduierten- und Postgraduiertenebene. Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss mindestens der Sekundarstufe II.
- Sonstiger Unterricht
- Diese Gruppe umfasst die allgemeine und berufliche Weiterbildung für alle Berufe, als Hobby oder zur Persönlichkeitsentfaltung.
- Ausgenommen sind die den Gruppen 85.1 85.4 (Kindergärten und Vorschulen, Grundschulen/Volksschulen, weiterführende Schulen und tertiärer und post-sekundärer, nichttertiärer Unterricht) zugeordneten Unterrichtstätigkeiten.
- Eingeschlossen sind Ferienlager und Schulen, die Gruppen oder Einzelpersonen Unterricht in sportlichen Aktivitäten, Fremdsprachenunterricht, Kunst-, Schauspiel oder Musikunterricht oder sonstigen Unterricht oder andere Spezialausbildung erteilen, die nicht mit dem Unterricht der Gruppen 85.1 85.4 vergleichbar sind.
- Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht