Kreative, ku.nstlerische und unterhaltende Tätigkeiten
- Diese Abteilung umfasst den Betrieb von Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen zur Befriedigung der kulturellen und Unterhaltungsinteressen ihrer Kunden. Dazu zŠhlt die Produktion und Fšrderung von und die Teilnahme an Liveauftritten, Veranstaltungen oder Ausstellungen sowie die Bereitstellung künstlerischer, kreativer oder technischer Fachkenntnisse für die Herstellung von Kunstwerken und die Durchführung von Liveauftritten.
- Einige Einheiten, die kulturelle, Unterhaltungs- oder Freizeitdienstleistungen und –tŠtigkeiten anbieten, sind in andere Abteilungen einzuordnen, z. B.:
- - Herstellung und Vertrieb von Filmen und Videofilmen (s. 59.11, 59.12 und 59.13)
- - Filmvorführung (s. 59.14)
- - Ausstrahlung von Hšrfunk- und Fernsehprogrammen (s. 60.1 und 60.2)
Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
- Diese Abteilung umfasst den Betrieb von Bibliotheken und Archiven, Museen aller Art, botanischen und zoologischen Gärten; historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen und Naturparks. Sie umfasst ferner den Erhalt und die Ausstellung von Gegenständen, Stätten und Naturwundern von historischem, kulturellem oder pädagogischem Interesse (z. B. Stätten des Weltkulturerbes usw.).
Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
- Diese Abteilung umfasst den Betrieb von Glücksspielstätten wie Casinos, Bingohallen, Videospielterminals, sowie die Erbringung von Wettdienstleistungen wie Lotterien und Rennwetten (in Wettbüros außerhalb von Rennbahnen).
Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
- Diese Abteilung umfasst die Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung (ohne Betrieb von Museen, historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen, botanische und zoologische Gärten, Naturschutz, Spiel-, Lotterie- und Wettwesen). Ausgenommen sind Schauspielkunst, Musik und andere Künste und Unterhaltungstätigkeiten wie Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Konzerten, Opern, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen (s. Abteilung 90).