Abteilung K

ABTEILUNG            AbschnittGruppeKlasse

Erbringung von Finanzdienstleistungen
Diese Abteilung umfasst die Hereinnahme und das Ausleihen von Finanzmitteln (ohne Versicherungen, Pensions- und Sterbekassen, Sozialversicherung). Anmerkung: Nationale institutionelle Regelungen können bei der Klassifizierung innerhalb dieser Abteilung eine wichtige Rolle spielen.
Versicherungen, Ru.ckversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)
Diese Abteilung umfasst die Risikoübernahme durch Versicherungsverträge und das Anlegen von Prämien zum Aufbau eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte, auf die im Falle künftiger Schadenfälle zurückgegriffen werden kann. Dazu zählen auch Direktversicherungen und Rückversicherungen.
Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Diese Abteilung umfasst die Erbringung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit den Kreditinstituten und Versicherungen stehen, ohne diese jedoch einzuschließen. Die Untergliederung dieser Abteilung erfolgt in erster Linie anhand der Art der angebotenen Finanztransaktion oder Finanzierung.